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Händler­bedingungen

STAND: 13. JULI 2026

Werde Händler bei Cards United.

300+ Händlertische auf 4.000 m² — die Standvergabe startet bald. Du bekommst einmalig eine E-Mail, sobald es losgeht — mit Preisen, Standplan und allen Händler-Infos.

KEIN SPAM — GENAU EINE INFOMAIL ZUR STANDVERGABE. DATENSCHUTZ

1. Veranstalter und Geltungsbereich

Diese Händlerbedingungen gelten für die Buchung und Nutzung von Ausstellerflächen bei der Cards United Germany Card Show durch gewerbliche und private Verkäufer, Grading-Anbieter sowie sonstige Aussteller.

Veranstalter ist Cards United Germany, Daniel Mainka, Schönaich 1c, 97516 Oberschwarzach, E-Mail: info@cards-united-germany.de.

2. Veranstaltung und Zeiten

Die Veranstaltung findet im Eventzentrum Strohofer in Geiselwind statt. Der Aufbau beginnt am Freitag, 15. Oktober 2027, ab 15:00 Uhr. Händler erhalten am Samstag, 16. Oktober 2027, und Sonntag, 17. Oktober 2027, Zugang ab 08:00 Uhr beim Basic-Händlertisch und ab 07:00 Uhr beim Premium-Händlertisch.

Die Besuchereinlasszeiten sind an beiden Tagen von 10:00 bis 18:00 Uhr.

3. Buchung und Vertragsschluss

Die Anfrage eines Händlerstandes stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Buchungsbestätigung zustande.

Zahlungsweise und Zahlungsfrist werden in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Der Standplatz wird erst nach fristgerechtem Zahlungseingang verbindlich reserviert.

4. Standarten und Preise

Alle Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zusatzleistungen, insbesondere Stromanschluss, Social-Media-Feature, zusätzliche Aussteller-Pässe oder Tische, abschließbare Vitrine, Bannerfläche sowie Eckplatz oder Wunschplatzierung, sind auf Anfrage und nur nach individueller schriftlicher Bestätigung buchbar.

5. Stornierung und Übertragung

Eine Stornierung durch den Aussteller ist ausgeschlossen. Bei einer Verhinderung besteht kein Anspruch auf Erstattung. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Die Buchung kann auf eine andere Person übertragen werden. Der Veranstalter ist vorab in Textform über Name und Kontaktdaten der Ersatzperson zu informieren. Der ursprüngliche Aussteller bleibt bis zur Bestätigung der Übertragung für die Vertragspflichten verantwortlich.

6. Aufbau, Standbetrieb und Abbau

Der Aufbau erfolgt am Freitag ab 15:00 Uhr. Der Aussteller hat seinen Stand innerhalb der vorgegebenen Zeiten auf- und abzubauen sowie die Gänge und Fluchtwege jederzeit freizuhalten.

Der Veranstalter kann Standflächen aus organisatorischen Gründen in zumutbarer Weise zuweisen oder verlegen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nur bei ausdrücklich bestätigter Wunschplatzierung.

Stromanschlüsse dürfen nur mit zuvor bestätigter Zusatzleistung genutzt werden. Es dürfen ausschließlich sichere und geeignete Geräte verwendet werden. Der Veranstalter kann die Nutzung unsicherer Geräte untersagen.

7. Waren, Handel und Verantwortung

Trading, der Verkauf von Sammelkarten und Zubehör sowie Grading-Angebote sind grundsätzlich erlaubt. Private Verkäufer sind zugelassen. Jeder Aussteller ist selbst dafür verantwortlich, die für seine Tätigkeit geltenden gesetzlichen, steuerlichen, gewerberechtlichen und jugendschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

Der Verkauf oder das Anbieten folgender Waren ist untersagt:

Der Veranstalter ist berechtigt, unzulässige Waren entfernen zu lassen und bei erheblichen Verstößen den Standbetrieb zu untersagen.

8. Waren am Stand und Nachtbewachung

Aussteller dürfen ihren Stand einschließlich Ware nach dem Aufbau am Freitag in der Halle belassen. Der Veranstalter setzt einen Nachtwächter zur allgemeinen Überwachung der Halle ein.

Eine Verwahrung, Bewachung oder Beaufsichtigung einzelner Stände oder Waren wird hierdurch nicht übernommen. Jeder Aussteller bleibt für die Sicherung seines Standes und seiner Waren selbst verantwortlich.

9. Speisen und Getränke

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nicht gestattet, soweit gesetzliche oder medizinische Gründe nicht entgegenstehen. Es gelten ergänzend die Vorgaben des Eventzentrums Strohofer.

10. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Waren, Ausstellungsgegenständen oder sonstigem Eigentum des Ausstellers, soweit er diese nicht ausdrücklich zur Verwahrung übernommen hat.

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

11. Verschiebung oder Absage

Bei einer notwendigen Verschiebung wird ein Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten nach dem ursprünglich geplanten Termin angestrebt. Die Standbuchung bleibt für den Ersatztermin gültig.

Bei ersatzloser Absage oder wenn innerhalb von zwölf Monaten kein Ersatztermin stattfindet, wird der gezahlte Standpreis erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

12. Logo, Social Media sowie Foto- und Videoaufnahmen

Mit Buchung eines Premium-Händlertisches oder eines Social-Media-Features gestattet der Aussteller dem Veranstalter, den hierfür übermittelten Namen, das Logo und bereitgestellte Bildmaterial für die vereinbarte Präsentation zu verwenden. Der Aussteller sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.

Bei der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

13. Hausrecht und Schlussbestimmungen

Der Veranstalter und beauftragtes Personal üben das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen diese Händlerbedingungen, die Hausordnung oder Sicherheitsanweisungen kann der Standbetrieb untersagt und der Aussteller von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.